Bei Lebensmitteleinzelhandel (LEH) handelt es sich um einen Sammelbegriff für Unternehmen des Einzelhandels, deren Betriebe ein Sortiment führen, das überwiegend oder zumindest in bedeutendem Ausmaß aus Lebensmitteln besteht. Dazu zählen z.B. Supermärkte, Verbrauchermärkte, Discounter und Selbstbedienungswarenhäuser. Diese Märkte bieten zum Teil auch Non-Food-Waren wie Textilien, Haushaltswaren, Elektronikprodukte etc. an.
Zur Definition der einzelnen Formen sei auf die jeweiligen Stichworte verwiesen. Die für den Lebensmitteleinzelhandel besonders wichtigen Betriebsformen des Supermarkts bzw. des Großen Supermarkts, des Verbrauchermarktes und des Selbstbedienungswarenhauses werden in Abbildung B-4 vergleichend nebeneinander gestellt. Dabei wird deutlich, dass die einzelnen Betriebsformen von einzelnen Instituten unterschiedlich abgegrenzt werden. Infolge der Betriebsformendynamik, welche mit Flächenveränderungen und einer veränderten Sortimentszusammensetzung einhergeht, verschieben sich auch von Zeit zu Zeit die angegebenen Flächengrenzen und die Sortimentsanteile.
Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014, METRO AG (Hrsg.): Metro-Handelslexikon 2010 / 2011. Düsseldorf, 2010, S. 15, The Nielsen Company (Germany) GmbH(Hrsg.): Deutschland 2011., EHI (Hrsg.): Handel aktuell 2009/2010, S. 381 – 383, Wotruba, M.: Betriebstypen im Lebensmitteleinzelhandel und ihre weitere Ausdifferenzierung – Weiterentwicklung der Typisierung und Chancen und Risiken der aktuellen Entwicklung, in: Berichte des Arbeitskreises Geographische Handelsforschung, 27, Juli 2010, S. 37ff.