Konzentrationsgebot

Konzentrationsgebot

Dieses raumordnungsrechtliche Instrument zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels ist in vielen Landes- und Regionalplänen als Ziel der Raumordnung ausgestaltet. Es weist großflächige Einzelhandelsvorhaben (Großflächigkeit des Einzelhandels) Orten bestimmter Zentralitätsstufen zu, d.h. Ober-, Mittel-, Unter- oder Kleinzentren. Außerhalb dieser zentralen Orte steht das Konzentrationsgebot der Planung für großflächige Einzelhandelsvorhaben regelmäßig entgegen. Oft finden sich besondere Ausgestaltungen für spezielle Formen von Einzelhandel; so wird z.B. die Planung von Factory Outlet Zentren bisweilen auf Ober- und Mittelzentren beschränkt.

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014