Kaufkraft, einzelhandelsrelevante

Kaufkraft, einzelhandelsrelevante

Von der insgesamt vorhandenen Kaufkraft eines Haushalts oder einer Person wird nur ein Teil im Einzelhandel verausgabt. So sind insbesondere  Ausgaben für Mieten, Hypothekenzinsen, Versicherungen, für Reisen oder Dienstleistungen nicht von Bedeutung, wenn die Einzelhandelskaufkraft zu ermitteln ist, da solche Ausgaben nicht einzelhandelsbezogen sind. Zur Ermittlung der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft bieten sich theoretisch zwei Wege an:

Im ersten Fall werden von der Position »Ausgabefähige Einkommen und Einnahmen«, ergänzt um die Einnahmen aus einer  Vermögensumwandlung und Krediten, jene Beträge abgezogen, die für Ausgaben für den »Privaten Konsum« (außer den Ausgaben im Einzelhandel) und für »Andere Ausgaben« vorgesehen sind (vgl. die Aufstellung unter Kaufkraft). Die Einzelhandelskaufkraft ergibt sich dann als Restgröße.
Im zweiten Fall werden die (voraussichtlichen) Ausgaben der privaten Haushalte für einzelne Warenbereiche des Einzelhandels (vgl. hierzu Kaufkraft, sortimentsbezogene) ermittelt und anschließend zur Einzelhandelskaufkraft aggregiert. Diese Methode wird von den  Instituten bevorzugt eingesetzt.

Für die Ermittlung der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft muss festgelegt werden, ob der Einzelhandel eher weit oder eher eng abgegrenzt wird. Im Regelfall werden nur jene Teile des Einzelhandels nach der Amtlichen Statistik betrachtet, die als »bereinigter institutioneller Einzelhandel« nach Stufe 1 oder Stufe 2 (Einzelhandel) bezeichnet werden. Generell kommt das Inlandsprinzip zur Anwendung.

Bei Stufe 1 wird auf Apotheken, den »Einzelhandel nicht in Verkaufsräumen«, auf den Brennstoffhandel, den Einzelhandel mit Kraftwagen und auf den Umsatz der Tankstellen verzichtet.
Bei Stufe 2 wird zusätzlich zu der so definierten Stufe 1 der Ladenumsatz des Lebensmittelhandwerks, der Einzelhandel mit  Kraftfahrzeugteilen und Zubehör, der Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten sowie der Apothekenumsatz mit freiverkäuflichen, nicht rezeptpflichtigen Waren berücksichtigt. Bei letzterem wird auch vom Einzelhandel im engen Sinn gesprochen.

Gelegentlich wird auf den Einzelhandel an Verkaufsständen (= Markthandel) verzichtet, um so auf den Begriff der ladenhandelsrelevanten Kaufkraft abzustellen; damit sind in der ladenhandelsrelevanten Kaufkraft die Ausgaben für ambulanten Handel sowie Versand- bzw. Internethandel nicht enthalten.

Es steht den einzelnen Instituten frei, den Einzelhandel, für den die Kaufkraft ermittelt werden soll, nach eigenen Vorstellungen abzugrenzen; es sollte deutlich werden, welche der oben genannten Varianten zur Abgrenzung des Einzelhandels gewählt wurde, weil ansonsten die ausgewiesenen Zahlen für die Einzelhandelskaufkraft nicht sachgerecht interpretiert werden können.

Zahlen zur einzelhandelsrelevanten Kaufkraft

Angaben zur einzelhandelsrelevanten Kaufkraft werden von mehreren Instituten generiert. Als Datenquelle zur Ermittlung personenbezogener oder haushaltsbezogener Angaben zur einzelhandelsrelevanten Kaufkraft dienen dabei u. a. Angaben zum Einzelhandelsumsatz des Hauptverbandes des deutschen Einzelhandels (HDE), einzelner Branchenverbände, des Bundesverbandes des deutschen Versandhandels eV (bvh) und des Statistischen Bundesamtes.

Die Tabelle in Abb. A-6 informiert über die Angaben, welche auf der Basis von Institutsmitteilungen zusammengestellt wurden, wobei nur in verkürzter Form auf Definitionsunterschiede hingewiesen werden kann.

Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft darf nicht mit dem Einzelhandelsumsatz gleich gesetzt werden, was auf verschiedene Gründe zurück zu führen ist. Zum Ersten wird ein Teil der Kaufkraft von Inländern im Ausland verausgabt und umgekehrt kaufen auch Ausländer im Inland. Dieser Effekt kann von besonderer Bedeutung sein, wenn regionalisierte Daten ausgewiesen werden. Trier und Konstanz sind Beispiele für Städte, die mit Luxemburg bzw. der Schweiz Kaufkraft austauschen. Zum Zweiten fließt ein Teil der Kaufkraft einer Region in den Versandhandel und schließlich kann Kaufkraft auch in andere Regionen abfließen oder von dort zufließen.

Für die Ermittlung regionaler Einzelhandelsumsätze muss auf zahlreiche Datenquellen zurückgegriffen werden, so auf Angaben der Statistischen Landesämter, auf Firmenmitteilungen und auf Angaben von Verbänden.(3)

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014