Großhandel

Großhandel

Wie bei dem Begriff »Einzelhandel« wird auch »Großhandel« in einem funktionellen und institutionellen Sinn verstanden.

»Großhandel im funktionellen Sinne liegt vor, wenn Marktteilnehmer Güter, die sie in der Regel nicht selbst be- oder verarbeiten (Handelswaren), vom Hersteller oder anderen Lieferanten beschaffen und an Wiederverkäufer, Weiterverarbeiter, gewerbliche Verwender (z.B. Behörden, Bildungsstätten) oder an sonstige Institutionen (z.B. Kantinen, Vereine), soweit es sich nicht um private Haushalte handelt, absetzen. Ergänzend ist anzumerken, dass Quantitäten, Gebindegrößen oder der Wert der Waren kein Kriterium sind, um den Großhandel vom Einzelhandel zu unterscheiden; hierfür ist allein die ausschließliche Ausrichtung auf den gewerblichen Bedarf entscheidend.

Großhandel im institutionellen Sinne, auch als Großhandelsunternehmung, Großhandelsbetrieb oder Großhandlung bezeichnet, umfasst jene Institutionen, deren wirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend dem Großhandel im funktionellen Sinne zuzurechnen ist. In der Amtlichen Statistik wird ein Unternehmen oder ein Betrieb dann dem Großhandel zugeordnet, wenn aus der Großhandelstätigkeit eine größere Wertschöpfung resultiert als aus einer zweiten oder aus mehreren sonstigen Tätigkeiten.«

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014, Katalog E, 5. Ausgabe, Köln 2006, S. 37f