»Mit Erlebnisorientierung wird das absatzpolitische Prinzip bezeichnet, dem Kunden durch Ausgestaltung der Einkaufsstätte, der Standortumgebung und des Angebots eine angenehme und interessante Atmosphäre zu bieten, um ihn damit anzuziehen, zu längerem Verweilen am Einkaufsort zu bewegen und zum Kauf zu motivieren. Erlebnisstrategien knüpfen an die emotionalen Bedürfnisse und Verhaltensweisen der Kunden an. Der Erlebniskauf ist der auf diese Weise emotional beeinflusste Kaufvorgang. Das Gegenstück, der Kaufvorgang im nüchternen Kaufumfeld, wird Versorgungskauf genannt. Die Umsetzung des Prinzips der Erlebnisorientierung in der betrieblichen Absatzpolitik ist Erlebnishandel (Einzelhandel im funktionellen Sinne). Erlebnisorientierung äußert sich beispielsweise in ansprechender Aufmachung von Geschäftsräumen (z.B. Erlebnisparzellen im Verkaufsraum), Verkaufsständen und Schaufenstern, in der Ausrichtung von Sortimenten (z.B. Ausbildung von Sortimentsteilen nach Erlebnisbereichen), in der Veranstaltung von Angebotsaktionen (z.B. Spanienwoche), Preisausschreiben, Musikdarbietungen, Autogrammstunden, in der Bereitstellung von Spielgeräten für Kinder oder in der attraktiven Gestaltung von Fußgängerzonen. Der Handelsbetrieb (Handel im institutionellen Sinne) bestimmt in der Regel das gewünschte Erlebnisprofil (z.B. Natur, Genuss, Exotik, Fitness) und wählt danach die Artikel und das Ambiente aus, die das Erlebnisprofil akzentuieren.«(1)
Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014, (1) Katalog E, 5. Ausg. S. 93