Betriebsformen des Einzelhandels im institutionellen Sinne (Betriebstypen, manchmal auch als Format, Absatz- bzw. Vertriebsform oder als Vertriebsschiene bezeichnet) werden meistens durch Rückgriff auf die von ihnen eingesetzten absatzpolitischen Instrumente (Marketing-Mix-Elemente) definiert, insbesondere durch die Branche, der die im Sortiment geführten Waren zugehören, das Preisniveau, die Bedienungsform, die Fläche (Geschäftsfläche und Verkaufsfläche) und den Standort. Angaben zur Verkaufsfläche der einzelnen Betriebsformen werden oft allgemein gehalten, z.B. klein-, mittel- und großflächig. Es existieren hierfür keine exakten Schwellenwerte, ersatzweise sollen folgende Grenzbereiche angegeben werden:
Zu den Betriebsformen im Einzelhandel gehören insbesondere das Fachgeschäft, das Spezialgeschäft, die Boutique, der Fachmarkt, das Warenhaus, das Selbstbedienungswarenhaus, das Gemeinschaftswarenhaus , das Kaufhaus, der Discounter, das Gemischtwarengeschäft, der Convenience-Store, der Supermarkt, der Verbrauchermarkt. Zu den Betriebsformen des Einzelhandels zählen nicht nur die stationären Formen des Einzelhandels, sondern ebenso Formen des Versandhandels einschließlich des Internethandels (E-Commerce, MCommerce) und des Handels über das Fernsehen.
Betriebsformen können in unterschiedliche Handelssysteme (z.B. Filialsysteme (Filialunternehmung), Verbundgruppen, Franchisesysteme) eingebunden sein.
Bei der Definition der einzelnen Betriebsformen wird nicht auf alle Merkmale ihrer Marketingpolitik, sondern nur auf die jeweils konstituierenden Merkmale zurückgegriffen (typologische Methode). So wird bei Discountern vor allem auf ihre relativ niedrigen Preise abgestellt, beim Kaufhaus auf die Sortimentstiefe, beim Warenhaus auf die demgegenüber größere Sortimentsbreite usw. Probleme bei der Typologisierung ergeben sich aufgrund der großen Anzahl möglicher absatzpolitischer Instrumente und ihrer Ausprägungen, vor allem aufgrund der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten der Sortimentspolitik; es kommt hinzu, dass die einzelnen absatzpolitischen Instrumente in unterschiedlicher Weise kombiniert werden können, sodass sich insgesamt eine sehr große Zahl möglicher Konstellationen ergibt. Hieraus ergeben sich häufig Schwierigkeiten bei der Zuordnung einzelner Betriebe zu definierten Betriebsformen, wie das Beispiel »Müller« (www.mueller.de) zeigt, welcher neben Drogeriewaren auch Schreibwaren, Multimedia-Artikel, Spielwaren und anderes mehr führt. So scheinen die Betriebsformen Drogerie, Warenhaus, Parfümerie, Schreibwarengeschäft, Kaufhaus und Fachgeschäft nicht geeignet, diesen Geschäftstyp einzuordnen.
Da viele Betriebe fortlaufend Veränderungen in ihrem Erscheinungsbild vornehmen, sind vorliegende Definitionen, der Gefahr ausgesetzt zu veralten, zumal wenn sie sehr genaue Abgrenzungen vornehmen (z.B. Artikelzahlen, Größe der Verkaufsfläche, bestimmte Sortimentsbestandteile). So haben z.B. Lebensmitteldiscounter ihr Sortiment in Non-Food-Bereiche erweitert, Warenhäuser haben die Breite ihres Sortimentes eingeengt, Supermärkte haben häufig ihre Verkaufsfläche beträchtlich ausgedehnt. Innovationen und Modifikationen erschweren also die dauerhafte Gültigkeit von vorliegenden Definitionen.
Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014