Bauleitplanung

Bauleitplanung

Im Baugesetzbuch (BauGB) geregeltes Verfahren, dessen Aufgabe es ist, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in einer Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Die Bauleitplanung gliedert sich in den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan:

Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) stellt die Art der Bodennutzung, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt, in den Grundzügen dar.
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthält die für jedermann rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und regelt die Nutzung der Grundstücke in einer Gemeinde.

Die Bauleitplanung ist von den Gemeinden in eigener Verantwortung durchzuführen, ist jedoch den Zielen der Raumordnung anzupassen (§ 1 Abs. 4 BauGB) und mit der Bauleitplanung benachbarter Kommunen abzustimmen (§ 2 Abs. 2 BauGB).

Bei der Aufstellung der Bauleitpläne haben die Gemeinden alle betroffenen öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (Abwägungsgebot in § 1 Abs. 7 BauGB). Sie haben dabei insbesondere die in § 1 Abs. 6 BauGB genannten Belange zu berücksichtigen, wie z.B.

die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen,
die Erhaltung, Erneuerung etc. vorhandener Ortsteile sowie die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche,
die Belange des Umweltschutzes,
die Belange der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung,
die Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen,
die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014, Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern: p10/11 Planungshilfen für die Bauleitplanung, München, o.J., S. 6ff