B-Lage

B-Lage

Wie die A-Lage (inklusive der TOP-A-Lage) und die C-Lage orientiert sich die Einordnung einer Einzelhandelslage als B-Lage vor allem an der Frequenz (Standortlagen nach Passantenfrequenz). Klassische B-Lagen sind meistens ein Aus- bzw. Zulauf einer A-Lage (z.B. größere Seitenstraßen, Anfangs- und Endstücke langer Einkaufsstraßen) oder eine Solitärlage mit fehlender Anbindung an die A-Lage. Dieser Bereich wird im Wesentlichen durch eine mittlere Frequenz von Passanten innerhalb eines bestimmten Bezugsraums (zumeist die Gesamtstadt) gekennzeichnet; nach gif weisen solche Lagen eine Frequenz von 50-75% des Spitzenwertes des betreffenden Bezugsraumes auf.(1)

Im Gegensatz zu den A-Lagen (inklusive den TOP-A-Lagen) sind B-Lagen keine klassischen Konsumlagen, da die Geschäfte oftmals gezielt aufgesucht werden. Somit ist zwar die Kaufabsicht der Passanten durchaus vorhanden (Passantenqualität), jedoch ist die Laufkundschaft von deutlich geringerer Bedeutung. Aus der geringeren Zahl an Passanten und der eher durchschnittlichen Werbewirksamkeit der B-Lagen resultieren geringere Absatzchancen für den Einzelhandel. Aufgrund dessen ist die Flächennachfrage von Seiten der Einzelhändler deutlich geringer als in den Konsumlagen. Da das Flächenangebot hingegen vergleichsweise groß ist, liegen die Mieten in den B-Lagen deutlich unter dem Niveau der A-Lagen (bzw. TOP-A-Lagen). Dies führt dazu, dass die vorhandenen Flächen zumeist von Mietern bevorzugt werden, deren Erlös- und Kostensituation keine
allzu hohen Mietsätze zulässt. Aus diesem Grund treten Flächen mit Mindernutzungen und auch Leerstände häufiger und längerfristiger auf.

Weitere Merkmalsausprägungen dieser Lagekategorie sind:

dichter Geschäftsbesatz vor allem von Klein- und Mittelbetrieben, mit vereinzelten Unterbrechungen durch andere Nutzungen,(2)
Mieter, die auf Grund ihres Umsatzes und der Spanne keine höheren Mieten zahlen können,
teilweise (inter-)nationale Filialisten, aber vermehrt auch inhabergeführte Geschäfte,
neben innenstadtrelevanten Sortimenten rücken Sortimente des täglichen Bedarfs (Apotheken, Bäckereien, Blumenläden, Drogerien, Metzgereien) und Spezialbedarfe (Brautmoden- und Übergrößengeschäfte, Bio- und Feinkostläden, Sammlerbedarf- und Spielwarenläden) in den Vordergrund, zusätzlich ergänzende Dienstleistungs- und Gastronomieangebote (Banken, Cafés, Eisdielen, Reisebüros etc.).

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014, (1) gif (Hrsg.): Ausgesuchte Begriffs- und Lagedefinitionen der Einzelhandelsanalytik, Wiesbaden 2000, S. 21, (2) HypZert e.V: Bewertung von Einzelhandelsimmobilien, Berlin 2009, S. 12