Abschöpfungsquote

Abschöpfungsquote

Die Abschöpfungsquote (Kaufkraftabschöpfung in %) gibt an, welcher Anteil der Kaufkraft der Bewohner einer bestimmten Gebietseinheit (Region) in einem Einzelhandelsobjekt/-projekt oder in einer Agglomeration von Handelsunternehmungen verausgabt wird. Gebietseinheiten sind dabei das jeweilige Einzugsgebiet (EZG) und/oder einzelne Marktzonen. Die Abschöpfungsquoten werden im Wesentlichen von der räumlichen Ausdehnung des Marktgebietes und der hier vorzufindenden Wettbewerbsintensität bestimmt. Ihre Einschätzung wird durch empirische Erhebungen/Befragungen (z.B. POS-Befragungen, Kundenherkunftsanalysen, Haushaltsbefragungen, Befragungen von Einzelhandelsbetrieben im Rahmen von Strukturanalysen) abgesichert, durch Kenntnisse über Vergleichsfälle unterstützt und durch theoretische Analysen erleichtert. Die Abschöpfungsquote ist nicht gleichzusetzen mit der Kaufkraftumverteilung (Umsatzumverteilung), die aufgrund eines neuen Einzelhandelsprojektes eintritt.

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014, Modifikation der Definition in gif (Hrsg.): Ausgesuchte Begriffs- und Lagedefinitionen der Einzelhandelsanalytik. Wiesbaden, 08 / 2002