Zu den Absatzmittlern zählen jene Unternehmungen aus dem Groß- und Einzelhandel, die neben den Herstellern, den Konsumenten und den Absatzhelfern Aufgaben in einem Absatzkanal übernehmen; sie werden auch als Intermediäre bezeichnet. »Auf der Intermediärsebene kann zwischen unterschiedlichen Arten von Wirtschaftssubjekten differenziert werden. So gibt es Unternehmungen, die Eigentum an der Ware erwerben und somit das Preisrisiko tragen. Abhängig davon, an wen sie die Ware absetzen, kann man dabei zwischen Großhändlern und Einzelhändlern im klassischen Sinne unterscheiden. Während Großhändler an Wiederverkäufer und gewerbliche Abnehmer ihre Waren absetzen, handelt es sich bei den Abnehmern des Einzelhandels um private Konsumenten.
Neben Unternehmungen, die das Preisrisiko tragen, gibt es Intermediäre, die in die Distribution eingeschaltet werden, ohne Eigentum an der Ware zu erwerben. Dies gilt beispielsweise für Handelsvertreter oder Kommissionäre. Sie fungieren als Vermittler, wobei auch hier, in Abhängigkeit davon, zwischen wem sie ihre Vermittlertätigkeit ausüben, zwischen einer Großhandelsstufe und Einzelhandelsstufe unterschieden werden kann.«(1) Handelsvertreter werden auch als Handelsagenten bezeichnet, in der Praxis wird auch von dem Agentursystem gesprochen.
Beide Gruppen von Intermediären, die mit Eigentumserwerb und jene, die kein Preisrisiko tragen, werden häufig als Distributionsmittler bezeichnet. Charakteristisch für Intermediäre beider Gruppen ist, dass sie Verhandlungsaufgaben im Distributionssystem übernehmen.
Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014, (1) Müller-Hagedorn, L./Toporowski, W./Zielke, St.: Der Handel, 2. Aufl., Stuttgart 2012, S. 26 – 32.