Mieten

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Nominalmiete

Die Nominalmiete ist die im Vertrag ausgewiesene Anfangsmiete ohne Berücksichtigung von geldwerten Nebenleistungen (Incentives), Nebenkosten und Steuern.

Spitzenmieten

Es sollten erzielbare Spitzenmieten veröffentlicht werden. Die festgestellte Spitzenmiete repräsentiert die erzielbare nominale Miete für eine hochwertige Vermietungsfläche von mindestens 500 m² Größe (in B-Standorten 300 m²) im besten Teilmarkt zum Berichtszeitpunkt/-zeitraum. Sie soll die Entwicklung im Spitzensegment des Marktes abbilden, selbst wenn im obersten Preissegment im Berichtszeitraum keine Mietverträge abgeschlossen wurden, d.h. sie kann auf Basis der realisierten Spitzenmiete geschätzt werden, wenn es im Berichtszeitraum keine entsprechenden Abschlüsse gab. Bei Veröffentlichungen von erzielbaren Spitzenmieten ist darauf hinzuweisen, dass es sich ggf. nicht um am Markt realisierte Mietpreisniveaus handelt.

Zur Interpretation des Marktgeschehens im oberen Preissegment können darüber hinaus die realisierten Spitzenmieten abgebildet werden. Die realisierte Spitzenmiete umfasst das – bezogen auf das jeweilige Marktgebiet – oberste Preissegment mit einem Marktanteil von etwa 3 % des Vermietungsumsatzes (ohne Eigennutzer) in den abgelaufenen 3/6/9/12 Monaten, je nachdem, welcher Zeitraum betrachtet werden soll, und stellt hieraus den Median der Mietpreise des entsprechenden Berichtszeitraumes dar. Es sind mindestens drei Verträge in die Berechnung einzubeziehen, auch wenn dadurch ggf. die 3 % Grenze überschritten wird.

Höchstwerte

Einzelne über den Spitzenmieten liegende Werte in nicht reproduzierbaren Flächen werden als Höchstwerte bezeichnet.

Realisierte Durchschnittsmiete

Die realisierte Durchschnittsmiete ist der flächengewichtete Durchschnittsmietpreis über alle abgeschlossenen Neu-Mietverträge eines Marktes. Zur Berechnung der Durchschnittsmiete werden die einzelnen Nominal-Mietpreise aller in einem definierten Zeitraum neu abgeschlossenen Mietverträge mit der jeweils angemieteten Fläche gewichtet und der Mittelwert aus diesen Werten errechnet.
Da in der Regel keine vollständige Erfassung aller Verträge erfolgt, sollte ein Durchschnitt nur dann gebildet werden, wenn die mit Fläche und Miete erfassten Verträge für die Berechnung mindestens 75 % der Flächenumsätze (ohne Eigennutzer) in einem Markt repräsentieren.

 

 

Quelle

Leitfaden zur Büromarktberichterstattung, © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., Juli 2015