Laden (-geschäft)

Laden (-geschäft)

Im Alltag wird der Begriff häufig als Bezeichnung für ein Einzelhandelsgeschäft verwendet, das in der Regel auf kleiner Verkaufsfläche ein begrenztes Sortiment anbietet.(1) Der »Laden« ist aber auch ein eigenständiger bauplanungsrechtlicher Begriff, der z.B. im Rahmen der Baunutzungsverordnung von anderen Einzelhandelseinrichtungen abzugrenzen ist. Ein Laden ist eine Räumlichkeit, die gewerblich dazu genutzt wird, Waren oder Dienstleistungen an private Konsumenten zu verkaufen. In den §§ 2 – 11 BauNVO ist geregelt, auf welchen für die Bebauung vorgesehenen Flächen Läden betrieben werden dürfen. Der »Laden« bildet den Gegenbegriff zum Typus des großflächigen Einzelhandelsbetriebes. Die Flächenobergrenze dürfte daher bei 800 m² Verkaufsfläche anzusetzen sein, auch wenn eine einheitliche höchstrichterlich bestätigte Rechtsprechung des Begriffs bislang nicht besteht (vgl. auch Verkaufsfläche).

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014, (1) Katalog E, 5. Ausgabe, Köln 2006, S. 203f.