Neue Praxishilfe gibt Empfehlungen für die Erstellung von Mietspiegeln

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Das BBSR hat heute gemeinsam mit dem Institut Wohnen und Umwelt (IWU) und der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. (gif) die neue Arbeitshilfe „Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Mietspiegeln“ veröffentlicht. Sie unterstützt Kommunen bei der rechtssicheren Erstellung, Ausschreibung und Veröffentlichung von Mietspiegeln. Einen Schwerpunkt bilden dabei qualifizierte Mietspiegel. Diese werden nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt.

Mit der Arbeitshilfe begleitet das BBSR die Umsetzung der Mietspiegelreform. Mit dieser hat die Bun-desregierung im Jahr 2022 die Bedeutung von Mietspiegeln als Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete gestärkt. Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind nun erstmals verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Die Reform hat darüber hinaus mit der Einführung einer Mietspiegelverordnung die methodischen Anforderungen an qualifizierte Mietspiegel konkretisiert. So soll vor allem eine rechtssichere und wissenschaftlich fundierte Abbildung der ortsüblichen Vergleichsmiete gewährleistet werden. Damit können qualifizierte Mietspiegel vor Gericht – anders als in der Vergangenheit – nicht mehr ohne weiteres angezweifelt werden.

Ein Drittel der Großstädte hat noch keinen qualifizierten Mietspiegel

Inzwischen verfügen 96 Prozent der Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern über einen Mietspiegel. Darunter haben jedoch zahlreiche Gemeinden keinen qualifizierten Mietspiegel, darunter ein Drittel der Großstädte und fast die Hälfte der Mittelstädte (50.000 bis 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner). Laut Mietspiegelrecht muss ein qualifizierter Mietspiegel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und nach vier Jahren neu erstellt werden.

„Über die Hälfte der Haushalte in Deutschland sind Mieterhaushalte. Mietspiegel sind ein wichtiges Instrument, um Haushalte vor überzogenen Neuvertragsmieten und Mieterhöhungen zu schützen. Ihre Bedeutung ist seit Einführung der Mietpreisbremse und von Kappungsgrenzen noch einmal deutlich gewachsen“, sagt BBSR-Wohnungsmarktexperte Matthias Waltersbacher. „Unsere Arbeitshilfe bietet konkrete Unterstützung, insbesondere qualifizierte Mietspiegel noch schlagkräftiger zu machen. Sie führt Schritt für Schritt durch die Erstellung: von der Vorbereitung und Datenerhebung über die Auswertung der Daten bis zur Anerkennung, Dokumentation und Veröffentlichung des Mietspiegels. Darüber hinaus erfahren Interessierte mehr über die Funktion und Anwendungsbereiche von Mietspiegeln sowie deren Grundprinzipien und Inhalte.“

Zur Empfehlung gelangen Sie hier: Handlungsempfehlungen zur Erstellung von Mietspiegeln.


gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V.
Die Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. wurde am 15. Oktober 1993 gegründet und hat heute rund 1.300 Mitglieder. Der gemeinnützige Verein strebt die Zusammenführung von Theorie und Praxis an und trägt zur Klärung wichtiger immobilienwirtschaftlicher Fragestellungen sowie zur Verbesserung der Markttransparenz bei.

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Diese Pressemitteilung ist zur Veröffentlichung freigegeben. Bei Veröffentlichung freuen wir uns über ein Belegexemplar.

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